
Anmeldung
Bitte drucken Sie das Anmeldeformular aus und geben es ausgefüllt bei uns ab – ebenfalls die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bildern.
Gebühren
- Zahlungspflichtiger
Als Gegenleistung für die Nutzung der Musikschule wird von den Nutzern, bei Minderjährigen und Schülerinnen und Schülern von den Sorgeberechtigten, ein privatrechtliches Entgelt erhoben. - Entstehung der Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht entsteht mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Einrichtung, im übrigen nach Erteilung des Ausbildungsauftrags. - Schuljahr
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Für diesen Zeitraum ist der Teilnehmer /die Teilnehmerin verbindlich angemeldet. - Abmeldungen
Abmeldungen können grundsätzlich nur zum 31. März und zum 30. September erfolgen. Die schriftliche Abmeldung muss spätestens vier Wochen vor diesen Terminen bei der Schulleitung eingehen. Abmeldungen zu einem anderen Zeitpunkt können nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Wegzug oder längere Krankheit) berücksichtigt werden und sind schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. - Unterrichtsstunde
Eine Vollstunde umfasst 50 Minuten, eine Halbstunde 30 Minuten. - Höhe der monatlichen Unterrichtsentgelte
Die erste Spalte führt das Regelentgelt in EUR auf, während die zweite Spalte das Entgelt nach Abschlag für Ladenburger/-innen in EUR auszeichnet.
6.1 Klassenunterricht | ||
Musikalische Früherziehung | 40,50 | 32,00 |
Musikalische Grundausbildung in Verbindung mit einem Instrument |
41,50 | 35,50 |
6.2 Instrumental- und Vokalunterricht in Gruppen zu 50 Minuten |
||
Gruppe mit 2 Schüler/-innen | 76,50 | 58,00 |
Gruppe mit 3–4 Schüler/-innen | 62,50 | 48,00 |
ab 5 Schüler/-innen | 52,00 | 40,50 |
in Gruppen zu 30 Minuten | ||
Gruppe mit 2-3 Schüler/-innen | 47,50 | 37,00 |
6.3 Klassenunterricht an Schulen | ||
Gruppe ab 7 Schüler/-innen bzw. Schüler-/innen der Bläserklassen |
22,00 | — |
6.4 Ballett (Gruppenunterricht) | ||
maximal 10 Schüler/-innen Vollstunde (60 Minuten) |
52,00 | 40,50 |
6.5 Einzelunterricht | ||
Vollstunde (50 Minuten) | 138,50 | 108,00 |
Halbstunde (30 Minuten) | 82,50 | 65,50 |
6.6 Erwachsene [1] | ||
Erwachsene bis 27 Jahre | ||
Vollstunde (50 Minuten) | 155,00 | 123,50 |
Halbstunde (30 Minuten) | 95,50 | 75,50 |
Gruppe ab 2 Schüler/-innen (50 Minuten) | 82,50 | 66,50 |
Erwachsene über 27 Jahre | ||
Vollstunde (50 Minuten) | 176,00 | — |
Halbstunde (30 Minuten) | 106,50 | — |
Gruppe ab 2 Schüler/-innen (50 Minuten) | 91,50 | — |
[1] Als Erwachsene zählen Schüler/-innen der Musikschule, die zu Beginn eines Schuljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht gleichzeitig eine weiterbildende bzw. Hochschule besuchen oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden.
- Ermäßigungen
- Besonders begabte Schüler/-innen erhalten auf Antrag eine Förderung. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
- Bei gleichzeitigem Besuch von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren einer Familie werden folgende Ermäßigungen gewährt:
Für das 2. Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren um 20% des vollen Entgelts, für das 3. Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren um 30% des vollen Entgelts, für das 4. Kind und jedes weitere Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren um 50% des vollen Entgelts.
Über die Reihenfolge bei der Familienermäßigung entscheidet das Lebensalter.
Bei der Belegung von mehreren Fächern durch ein Familienmitglied erfolgt die Ermäßigung nur für das Fach mit dem geringsten Entgelt. - In sozialen Härtefällen wird auf Antrag eine Entgeltermäßigung gewährt. Die erforderliche Einzelfallentscheidung wird durch den Bürgermeister getroffen.
- Fälligkeit und Zahlungsweise
Die Unterrichtsentgelte sind am 1. des laufenden Monats im Voraus fällig. Sie sind an die Stadtkasse Ladenburg zu entrichten, und zwar mittels Dauerauftrag/Bankeinzug auf folgende Konten:-
- Sparkasse Rhein Neckar Nord — IBAN: DE09 6705 0505 0066 0001 92
- Volksbank Kurpfalz eG — IBAN: DE51 6729 0100 0050 0165 01
Die Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Einzahlungen entgegenzunehmen. Wird das Unterrichtsentgelt nicht pünktlich entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts.
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Ladenburg, den 18.07.2018
Stefan Schmutz
Bürgermeister